King Content & das KSV Audit

4,2% sind jetzt nicht die Welt. Und doch muss sich auch King Content der Abgabe an die Künstlersozialversicherung beugen. Seit 2013 werden bei jeder Betriebsprüfung Rechnungen auf ihre KSV-Pflicht geprüft.

Das sind bei Content Agenturen, die mit vielen selbsständigen FotografInnen, RedakteurInnen, BloggerInnen, InfluencerInnen, etc. als Contentlieferanten arbeiten, nicht wenige. 

Mit LEADING Job sorgen Sie dafür, dass jede Rechnung, die KSV-pflichtig ist, auch so gebucht wird. Und Sie sehen jedem KSV-Audit gelassen entgegen. 

Egal für welches Medium Sie Content erstellen, sobald Sie Leistungen in Auftrag geben, die von Personen erbracht werden, die in den Kreis der von der KSK anerkannten „kreativen Berufe" gehören, sind dafür KSV-Beiträge zu zahlen.

Ob Sie nun einen Fotografen buchen, der das Kundenmagazin mit Hochglanzfotos der Autoteststrecke am Polarkreis versorgt oder eine Gruppe von Auto-Bloggern engagieren, den neuen SUV auf ebendieser norwegischen Schneelandschaft Probe zu fahren, um dann auf ihren Social Media Kanälen darüber zu berichten: Jede dieser Tätigkeiten unterliegt in Deutschland der Abgabepflicht an die Künstlersozialkassa. Eine Nichtbeachtung führt zu empfindlichen Strafen bei der nächsten Unternehmensprüfung. 

LEADING Job hat alle KSV-pflichtigen Tätigkeiten voreingestellt und macht darauf aufmerksam, wenn die Rechnung einer solchen Tätigkeit eines deutschen Auftragsnehmer ins System eingebucht wird.