MwSt-Absenkung mit der Agentursoftware

Im Zuge eines Corona-Hilfsmaßnahmepakets für die deutsche Wirtschaft wurden für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Hier erfahren Sie, wie sich die temporäre Absenkung auf Ihre Agentursoftware auswirkt.

Bei neuen Erkenntnissen planen wir hier laufende Ergänzungen.

 

Die deutsche Bundesregierung hat Anfang Juni beschlossen, den Mehrwertsteuersatz zu senken, um die durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagene Konjunktur wieder anzukurbeln.

Konkret wird die Umsatzsteuer (dies umfasst  Vorsteuer und Mwst) für Waren und Dienstleistungen auf 16% gesenkt, für die bisher 19% galt. Analog von 7% auf 5%, wobei dies für Agenturen weniger Auswirkung hat. 

Werbeagenturen und andere Unternehmen aus der Kreativ-Branche verarbeiten die Umsatzsteuer nur durchlaufend. Finanziellen Unterschied macht hier eine Steuersenkung keinen, dennoch wirkt sich die Steuersenkung auf Ein- und Ausgangsrechnungen aus. Sowohl Buchhaltung als auch die Agentursoftware sind betroffen.

Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie LEADING Job bei der Umstellung unterstützt.

Änderungen durch die Umstellung

  • Die neuen Umsatzsteuer-Sätze (16% und 5%) müssen auf allen Rechnungen für Leistungen, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, ausgewiesen werden.
  • Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme, davor und danach sollen wieder 19% und 7% gelten.

So unterstützt Sie LEADING Job:

  • Falls eine Anpassung Ihrer Schnittstelle zur Buchhaltung erforderlich ist, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit unserem Support auf.
  • Wir empfehlen die Anwendung der neuen Steuern zuerst mit ihrer Testdatenbank auszuprobieren - idealerweise wird diese dabei mit einer Testumgebung der Buchhaltung gekoppelt.
  • In den Stammdaten können Sie die zusätzlichen Vor- und Mehrwertsteuersätze selbst definieren.
  • Prüfen sie bei ihrer Buchhaltung-Software welche Codes für die neuen Einträge zu hinterlegen sind
  • Die neuen Vor- und Mehrwertsteuersätze können parallel mit den bestehenden genutzt werden.

Wenn Sie beim Thema unsere Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport unter job.support@qualiant.at.