MwSt-Absenkung mit der Agentursoftware
Im Zuge eines Corona-Hilfsmaßnahmepakets für die deutsche Wirtschaft wurden für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Hier erfahren Sie, wie sich die temporäre Absenkung auf Ihre Agentursoftware auswirkt.
Bei neuen Erkenntnissen planen wir hier laufende Ergänzungen.
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Die deutsche Bundesregierung hat Anfang Juni beschlossen, den Mehrwertsteuersatz zu senken, um die durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagene Konjunktur wieder anzukurbeln.
Konkret wird die Umsatzsteuer (dies umfasst Vorsteuer und Mwst) für Waren und Dienstleistungen auf 16% gesenkt, für die bisher 19% galt. Analog von 7% auf 5%, wobei dies für Agenturen weniger Auswirkung hat.
Werbeagenturen und andere Unternehmen aus der Kreativ-Branche verarbeiten die Umsatzsteuer nur durchlaufend. Finanziellen Unterschied macht hier eine Steuersenkung keinen, dennoch wirkt sich die Steuersenkung auf Ein- und Ausgangsrechnungen aus. Sowohl Buchhaltung als auch die Agentursoftware sind betroffen.
Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie LEADING Job bei der Umstellung unterstützt.
Änderungen durch die Umstellung
- Die neuen Umsatzsteuer-Sätze (16% und 5%) müssen auf allen Rechnungen für Leistungen, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, ausgewiesen werden.
- Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme, davor und danach sollen wieder 19% und 7% gelten.
So unterstützt Sie LEADING Job:
- Falls eine Anpassung Ihrer Schnittstelle zur Buchhaltung erforderlich ist, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit unserem Support auf.
- Wir empfehlen die Anwendung der neuen Steuern zuerst mit ihrer Testdatenbank auszuprobieren - idealerweise wird diese dabei mit einer Testumgebung der Buchhaltung gekoppelt.
- In den Stammdaten können Sie die zusätzlichen Vor- und Mehrwertsteuersätze selbst definieren.
- Prüfen sie bei ihrer Buchhaltung-Software welche Codes für die neuen Einträge zu hinterlegen sind
- Die neuen Vor- und Mehrwertsteuersätze können parallel mit den bestehenden genutzt werden.
Wenn Sie beim Thema unsere Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport unter job.support@qualiant.at.